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Musikhochschule Lübeck

Musikhochschule Lübeck
Vollzeit
Lübeck
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An der Musikhochschule Lübeck ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur W 2 (m/w/d) für Gesang zu besetzen. Die Stelle umfasst eine Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden gemäß der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen. Im Falle einer Erstberufung soll die Stelle zunächst in einem auf zwei Jahre befristeten Dienstverhältnis (zur Bewährung) besetzt werden. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird angestrebt.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in § 61 Abs. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Professur W 2 (m/w/d) für Gesang

Vergütung

W2

Umfang

Vollzeit

Befristung

Befristet auf zwei Jahre

Beginn

nächstmöglicher Zeitpunkt

Die Musikhochschule Lübeck sucht eine pädagogisch erfahrene und gestaltungsfreudige Künstlerpersönlichkeit, die sich einer technischen wie musikalischen Basisausbildung ebenso verpflichtet fühlt wie einem hohen künstlerischen Anspruch bei gleichzeitiger Offenheit für die heutigen vielseitigen Berufsanforderungen. Erwünscht ist eine integrations- und teamfähige Persönlichkeit, die mit dem Kollegium kommuniziert, Studierende verantwortungsbewusst berät und sich in die akademische Selbstverwaltung der Hochschule einbringt. Ein bewusster Umgang mit Fragen von Nähe und Distanz in Lehr- und Lernprozessen wird vorausgesetzt.

Ihre Aufgaben:

  • Umfassende Vertretung des Fachs Gesang (Haupt- und Nebenfach) in allen Studiengängen der MHL
  • Organisatorische und inhaltliche Mitgestaltung der Studiengänge
  • Mitwirkung in der allgemeinen akademischen Selbstverwaltung der Hochschule

Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne von § 61 des HSG
  • Ausgewiesene künstlerische Tätigkeit in Oper und Konzert
  • Pädagogische Erfahrungen in der Ausbildung von Männer- und Frauenstimmen wünschenswert auf HS-Niveau
  • Organisations- und Teamfähigkeit

Rahmenbedingungen Ihrer Bewerbung:

Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen. Wir fordern deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben und weisen darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren entnehmen.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; §§ 26 und 32 BDSG). Sollte das Bewerbungsverfahren nicht zu Ihrer Einstellung führen, werden wir Ihre Bewerberdaten regulär löschen und vernichten, sobald nach erfolgter endgültiger Absage durch Sie oder durch die MHL eine Frist von sechs Monaten verstrichen ist (vgl. Artikel 17 DSGVO; § 35 BDSG).

Präsident der Musikhochschule Lübeck

Große Petersgrube 21 – 23552 Lübeck

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**Fragen?**Erste Ansprechperson:

Vizepräsident Studium und Lehre

Martin Hundelt