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Samtgemeinde Nenndorf

Samtgemeinde Nenndorf
Teilzeit
Bad Nenndorf
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Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Betreuungskraft (m/w/d) für die Ganztagsgrundschule Bad Nenndorf

Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Die Bezahlung richtet sich nach den Vorschriften des TVöD bis zur Entgeltgruppe S4. Die Arbeitszeit beträgt zwischen 20 und 28 Stunden und ist von montags bis freitags in der Zeit von 12.30 bis 15.30 Uhr zu erbringen. Während der Ferienzeiten ist auch am Vormittag zu arbeiten.

Vorgesehen sind zwei Wochen Betreuung in den Herbstferien, zwei Wochen in den Osterferien sowie drei Wochen in den Sommerferien. Für diese Zeit ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vorgesehen. Diese Stunden sind bereits in den 21 Wochenstunden berücksichtigt. Das bedeutet, dass während der Schulzeit entsprechend weniger gearbeitet wird, um die höhere Stundenzahl in den Ferien auszugleichen. Die Arbeitszeiten in den insgesamt sieben Ferienwochen sind von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr geplant.

Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Ausgabe und Abwicklung des Mittagessens
  • Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben
  • Unterstützung bei der Durchführung von Freizeitangeboten

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene bzw. angestrebte Fortbildung zur pädagogischen Mitarbeiterin an Grundschulen (m/w/d)
  • abgeschlossene Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin (m/w/d) oder Kinderpflegerin (m/w/d) wünschenswert
  • Teamfähigkeit
  • wertschätzender und einfühlsamer Umgang mit Kindern, Eltern und dem Team

Wir bieten Ihnen:

  • unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem TVöD
  • vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
  • betriebliche Altersvorsorge, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, Hansefit, Jobrad-Leasing und corporate benefits

Allgemeine Hinweise

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.

Ihre Bewerbung:

Auskünfte werden durch Frau Simone Oppermann telefonisch (05723/704-11) oder per E-Mail () erteilt.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte vorzugsweise online über das Bewerbungsportal oder schriftlich mit den üblichen Bewerbungsanlagen an die Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13 in 31542 Bad Nenndorf.