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Stadt Bad Aibling

Stadt Bad Aibling
Vollzeit
Bad Aibling
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nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit
für das städt. Haus für Kinder Westendstraße
eine

Leitung (m/w/d)

In unserer Einrichtung betreuen wir zwei Kindergartengruppen und eine Hortgruppe. Wir sind eine familien-ergänzende Einrichtung für Kinder im Alter von 3 - 13 Jahren. Wir arbeiten situationsorientiert in festen Gruppen mit Teilöffnung. Großen Wert legen wir auf soziales Lernen, naturnahes Erleben und Sprachförderung. Unser oberstes Ziel sehen wir darin, allen Kindern einen Lebensraum zu schaffen, in dem sie sich entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten optimal entwickeln und wohlfühlen können.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Pädagogische, personelle und administrative Führung der Kindertageseinrichtung
  • Aktive Mitarbeit bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder
  • Zusammenarbeit mit der Elternvertretung, dem Träger und anderen Institutionen
  • Gestaltung von Betriebsabläufen und -strukturen
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des gelebten Konzepts gem. BEP

Ihr Profil

  • eine berufliche Qualifikation als pädagogische Fachkraft gemäß § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG mit
    abgeschlossener Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher oder
    abgeschlossener Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger oder
    abgeschlossenem Hochschulstudium zum Diplom bzw. staatlich anerkannten Sozialpädagogen oder abgeschlossenem Hochschulstudium zum staatlich anerkannten Kindheitspädagogen oder
    abgeschlossener Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen bzw. abgeschlossenem Hochschulstudium mit dem Abschluss eines Bachelor of Arts im Studiengang Heilpädagogik oder abgeschlossener einschlägiger pädagogischer Ausbildung/Studienabschluss und abgeschlossener Qualifizierungsmaßnahme zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen (Zertifikatskurs/modulare Qualifizierung) oder
    einem anderen abgeschlossenen vergleichbaren Studienabschluss mit umfassenden fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten im Sinne von § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG oder
    eine Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung als Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung und
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen bzw. mindestens dreijährige Berufserfahrung als pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung in Regeleinrichtungen für Grundschulkinder, davon mindestens ein Jahr Führungserfahrung als Leitung oder stellvertretende Leitung einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Regeleinrichtung für Grundschulkinder
  • Führungs- und Managementqualitäten
  • Verantwortungsvolle Mitarbeiter-Führung, insbesondere Kooperations- und Konfliktfähigkeit
  • Pädagogische Kenntnisse, Organisationsfähigkeiten, Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten
  • Kenntnisse mit der Software "adebisKITA" und KiBiG.web
  • persönliche Stärken: Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität
  • liebevollen Umgang mit Kindern

Wir bieten Ihnen

  • eine verantwortungsvolle und interessante Führungstätigkeit
  • eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden
  • Vergütung nach dem TVöD SuE (S 15)
  • Jahressonderzahlungen, alle sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z.B. betriebliche Altersvorsorge)
  • Sachbezugskarte
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, EGYM Wellpass
  • motiviertes Team, gegenseitigen Austausch und kollegiale Zusammenarbeit
  • umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Bewerbungsschluss ist der 17.03.2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Sachgebietsleiter, Herr Markus Joachimsthaler, unter der Tel. und die Fachbereitsleitung Hauptamt/Personal, Frau Franziska Aschauer unter der Tel. 08061 4901-102, gerne zur Verfügung.

Um gewisse Sicherheitsstandards gewährleisten zu können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir ausschließlich Online-Bewerbungen über unser Online-Portal berücksichtigen. Bewerbungen per E-Mail oder per Post können nicht verarbeitet und in unseren Bewerbungsprozess aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren keine Fahrt- oder Reisekosten erstattet werden.