Mitarbeiter (m/w/d) für die kommunale Verkehrsüberwachung
Standort
Bad Wörishofen
Umfang
Vollzeit
Befristung
Unbefristet
Beginn
Ab sofort
Die Stadt Bad Wörishofen ist ein Kneippkurort und mit derzeit 18.300 Einwohnern die größte Stadt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Kontrollen im ruhenden Straßenverkehr
- Vertretungsweise Nachbereitung der durchgeführten Kontrollen im Innendienst
- Vertretungsweise Mitarbeit am Empfang im Rathaus
- Weitere Aufgaben durch Zuweisung durch die Abteilungsleitung sind möglich
Ihre Qualifikationen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Sicheres und freundliches Auftreten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch in schwierigen Situationen
- Erfahrungen im Bereich der Verkehrsüberwachung sind wünschenswert
- Erfahrungen mit PC-Anwendungen
- Engagierte und selbstständige Arbeitsweise
- Verlässlichkeit und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
Wir bieten Ihnen:
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Motivierte und teamorientierte Kolleginnen und Kollegen
- Einen zentralen Arbeitsplatz mit kostenfreien Parkplätzen und einer guten Verkehrsanbindung
- Eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und die sonstigen öffentlichen Sozialleistungen wie Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bittebis spätestens 15.02.2026 an:
Stadtverwaltung Bad Wörishofen
Personalstelle
Bgm.-Ledermann-Str. 1
86825 Bad Wörishofen
**Hinweise:**Für Fragen und weiteren Informationen steht Ihnen die Personalstelle, Tel.: 08247/9690-135, gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir für entstandene Kosten beim Bewerbungsprozess nicht aufkommen und per Post zugesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können.