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Stadt Bedburg

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Bedburg
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Stellenausschreibung

Die Stadt Bedburg, ca. 25.000 Einwohner und verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen, kann mehr, will mehr und macht mehr. Wir sind – gelegen im Herzen des Rheinischen Reviers – eine Stadt mit Tradition in Transformation und auf dem Weg, den nächsten Wandel aktiv zu gestalten. Dabei helfen uns Inspiration, Lust auf Veränderung und die besten Köpfe, die bereit sind, mit uns diesen Weg zu gehen. Nun suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sachbearbeiter*in für das Steuerwesen (m/w/d)

(EG 9a TVöD-VKA bzw. A 9 LBesG)

im Fachdienst 2 – Finanzen –

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

• Veranlagung der städtischen Steuern (Grundsteuer A und B, Gewerbe-, Vergnügungs- und Sexsteuer)
• Veranlagung sonstiger städtischer Grundbesitzabgaben in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten 5 und 6

  • Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst

• Veranlagung der Hundesteuer in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 3
• Mitwirkung bei der Organisation der Abfallbeseitigung in Abstimmung mit den Abfuhrunternehmen, Abfallberatung
• Berichtswesen (Erstellung von Berichten und Auswertungen im Rahmen der Zuständigkeiten)
• Finanzbuchhaltung (Digitalisierung aller eingehenden Rechnungen und Buchungsbelegen, Unterstützung bei der
Vorkontierung)
• Forderungsmanagement (Bearbeitung von Stundungsanträgen für die Gesamtverwaltung)

Wir erwarten von Ihnen:
• Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r, der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I oder die
Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt
• bürgerorientiertes und freundliches Auftreten
• Kommunikations- und Teamfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit
• Eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise
• Flexibilität, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
• gute EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik unserer Stadtverwaltung. Wir freuen uns daher Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Identität bearbeiten zu dürfen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte nach dem SGB IX werden dabei bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Stadtverwaltung Bedburg ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Daher achten wir darauf, einen ausgewogenen Anteil von weiblichen und männlichen Fachkräften sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Durch flexible Arbeitsformen verfolgt die Stadt Bedburg das Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aktiv zu fördern und den Mitarbeitenden eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen. Weitere Benefits für Mitarbeiter*innen der Stadt Bedburg finden Sie auf unserer Homepage unter

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Eingruppierung erfolgt – vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung – bis in die Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA. Im Beamtenbereich entsprechend bis Besoldungsgruppe A 9 LBesG (Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt).

Für fachliche Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Fachdienstleiter des Fachdienstes 2, Herr Eßer, (02272 – 402 406), zur Verfügung. Für personalrechtliche oder organisatorische Rückfragen stehen Ihnen Frau du Maire (02272 – 402 263) und Frau Gronwald (02272 – 402 408) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch über das Bewerberportal unserer Homepage bis zum 15.03.2026.

Von der Einsendung von Originalunterlagen bitte ich abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsmappe sowie der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein-dressierter und frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert.