Die Stadt Bottrop ist eine innovative Großstadt im nördlichen Ruhrgebiet am Rande des Münsterlandes mit hoher Lebensqualität und zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten. Die Stadtverwaltung Bottrop ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Menschen im Mittelpunkt des Handelns stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen dabei einen besonders hohen Stellenwert.
Rund 2.000 Beschäftigte in mehr als 50 verschiedenen Berufen tragen täglich dazu bei, die Aufgaben des größten Arbeitgebers in Bottrop gewissenhaft und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Dieses Team sucht Verstärkung:
Bei der Stadt Bottrop sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen:
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39,0 Stunden) und eine Teilzeitstelle (19,5 Stunden). Die Stellen sind zunächst jeweils bis zum 31.03.2027 befristet. Eine Anschlussbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen.
Die Arbeit im Bereich „Asylleistungen“ umfasst vorrangig die Bearbeitung und Zahlbarmachung von laufenden und einmaligen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Kostenersatzansprüche gegenüber vorrangig zuständigen Trägern sind ebenfalls durchzuführen.
Dementsprechend gibt es viele Berührungspunkte mit unterschiedlichsten Stellen (Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.). Eine enge Zusammenarbeit ist darüber hinaus mit der ebenfalls in der Abteilung 50/1 angesiedelten Sozialarbeit unerlässlich.
Die rechtlichen Grundlagen für diesen Aufgabenbereich finden sich im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie in korrespondierenden Rechtsvorschriften (u. a. SGB I, SGB X, SGB XII, BGB).
Personen, die in städtischen Flüchtlingsunterkünften oder aufgrund von Obdachlosigkeit in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht sind, sind verpflichtet eine Nutzungsgebühr im Rahmen dieser Unterbringung zu zahlen. Die Abrechnung der Gebühren umfasst u.a. die Fertigung der Gebührenbescheide sowie die Sollstellung der geforderten Gebühr.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Im Sozialamt werden Ihnen geboten:
Sie möchten gern in Teilzeit arbeiten? Verschiedene Arbeitszeitmodelle sind möglich, gerne besprechen wir individuelle Wünsche.
Die Stadt Bottrop ist bestrebt, die gesellschaftliche Vielfalt widerzuspiegeln. Daher nimmt die Stadt Bottrop Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuellen Identität gerne entgegen. Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Bei Fragen zum Stelleninhalt wenden Sie sich bitte im Sozialamt an Frau Blümling (02041/70-4579). Für sonstige Fragen steht Ihnen im Fachbereich Personal und Organisation (10/1) Frau Broddin (Tel. 02041/70-4998) gerne zur Verfügung.
Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 04.11.2025
in elektronischer Form über unser Onlineformular
oder an die
Stadtverwaltung Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation (10/1)
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop.