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Bei der Stadt Büren (21.800 Einwohner) im Kreis Paderborn ist eine Stelle für den

Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) bei der Jugendpflege der Stadt Büren

zu vergeben.

Die Jugendpflege Büren ist der städt. Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit insgesamt drei Jugendzentren im Stadtgebiet Büren.

Die Einsatzgebiete Sind:

  • Pädagogische Tätigkeiten

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von freizeitpädagogischen Angeboten in Zusammenarbeit mit den hauptberuflichen Mitarbeitenden, wie z. B. Unterstützung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Freizeitangebote, Ferienmaßnahmen und Ferienbetreuung für Kinder- und Jugendliche, punktueller Einsatz auch im gesamten Sachgebiet der Jugendpflege, Mitarbeit bei fortlaufenden, offenen Angeboten z. B. Jugendtreffarbeit, Übernahme eigener, abgegrenzter Projekte, je nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen

  • Verwaltungs- und Bürotätigkeit

Anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten

  • Hauswirtschaftliche und einfache handwerkliche Tätigkeiten

Im Rahmen der pädagogischen Angebote anfallende und notwendige Arbeiten in und um die Einrichtungen

Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes ist flexibel zwischen dem 01.07.2026 und dem 01.10.2026 möglich.

Die Vereinbarung wird in der Regel für 12 Monate geschlossen.

Es wird ein monatliches Taschengeld i.H.v. 676,- € gezahlt.

Hat die Stelle Ihr Interesse geweckt?

Für nähere Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen der Leiter der Stadtjugendpflege Herr Hoffmeister (Tel.: 02951 / 9375742) gern zur Verfügung. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Angehörige jeden Geschlechts geeignet, das Landesgleichstellungsgesetz NRW findet Anwendung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte elektronisch über das untenstehende Feld „Online-Bewerbung“ an die: Stadt Büren, Abteilung Zentrale Dienste, Königstr. 16, 33142 Büren. Bitte übersenden Sie uns keine Originalunterlagen und Mappen. Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.