Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Kommunalabgaben im Team Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Stadt als Steuerschuldnerin die Teilzeitstelle
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist:
oder
Eine abgeschlossene Steuerberaterprüfung (§ 37 StBerG) und/oder sehr gute Kenntnisse im Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand sind zudem von Vorteil.
Darüber hinaus werden für die Aufgabenwahrnehmung umfassende Kenntnisse im Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrechts sowie im Bereich des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht, der Abgabenordnung sowie in der Interpretation von betriebswirtschaftlichen Auswertungen benötigt.
Zudem werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:
Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Standard-Software und die Bereitschaft, sich in die eingesetzten EDV-Fachprogramme einzuarbeiten, sind erforderlich.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin des Teams Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Stadt als Steuerschuldnerin, Frau Brekau (Tel. 0209/169 - 2141), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 02.09.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter .