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Stadt Gelsenkirchen

Stadt Gelsenkirchen
Teilzeit
Gelsenkirchen
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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Kommunalabgaben im Team Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Stadt als Steuerschuldnerin die Teilzeitstelle

einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (w/m/d) des GewerbesteuerprüfdienstesKennziffer: E 2026 - 075 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.

Das sind IhreAufgaben bei uns:

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Teilnahme an Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung auf dem Gebiet der Gewerbesteuer nach § 21 Abs. 3 FVG (Finanzverwaltungsgesetz) bei Unternehmen in Gelsenkirchen
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Gewerbesteuerzerlegung im Rahmen der Betriebsprüfungen
  • Auswertung der Prüfungsfeststellungen
  • Erstellung von Bilanz- und Liquiditätsanalysen zum Zwecke der Haftungs- und Duldungsprüfung
  • Gutachterliche Prüfung von Haftungstatbeständen
  • eigenverantwortliche Steuersachbearbeitung für die Stadt Gelsenkirchen und ihre Betriebe gewerblicher Art, insbesondere die Erstellung von Steuerbilanzen, Steuererklärungen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen

Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist:

  • der Abschluss des Studiums zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH)

oder

  • ein abgeschlossenes Studium mit steuerrechtlichem Schwerpunkt.

Eine abgeschlossene Steuerberaterprüfung (§ 37 StBerG) und/oder sehr gute Kenntnisse im Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand sind zudem von Vorteil.

Darüber hinaus werden für die Aufgabenwahrnehmung umfassende Kenntnisse im Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrechts sowie im Bereich des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht, der Abgabenordnung sowie in der Interpretation von betriebswirtschaftlichen Auswertungen benötigt.

Zudem werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

  • Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
  • Eigenverantwortliches Handeln und persönliches Engagement
  • Sicheres und verbindliches Auftreten sowie Durchsetzungsfähigkeit
  • Soziale Kompetenz, Aufgeschlossenheit und Einfühlungsvermögen

Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Standard-Software und die Bereitschaft, sich in die eingesetzten EDV-Fachprogramme einzuarbeiten, sind erforderlich.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.

Das erwartet Sie:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Ein Arbeitsplatz in einer unbefristeten Teilzeitstelle mit einer 19,5-Stunden-Woche für Tarifbeschäftigte bzw. einer 20,5-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 11 TVöD bzw. eine Besoldung nach BesGr. A 12 LBesG NRW
  • Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
  • Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV

Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin des Teams Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Stadt als Steuerschuldnerin, Frau Brekau (Tel. 0209/169 - 2141), gerne zur Verfügung.

Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.

Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 02.09.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter .