Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Jugend- und Familienförderung im Team Jugendförderung die Stelle
befristet im Rahmen eines Vertretungsverhältnisses zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst sowohl Aufgaben aus dem Bereich der Stadtjugendpflege sowie die Servicestelle des Jugendrates. Die Stadtjugendpflege berät und begleitet die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in allen Fragen der Jugendhilfe.
Die Servicestelle unterstützt die politische Beteiligung junger Menschen im Rahmen des Gelsenkirchener Jugendrates. Dieser bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich durch Projekte und Veranstaltungen aktiv in die kommunalpolitische Meinungsbildung einzubringen.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Aufgaben aus dem Bereich der Stadtjugendpflege:
Aufgaben in der Servicestelle Jugendrat:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Darüber hinaus werden von Ihnen erwartet:
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Leiterin der Abteilung Jugend- und Familienförderung, Frau Woelk (Tel. 0209 169 - 93 03), oder Herr Janßen (Tel. 0209 169 - 98 51) gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.08.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter und .