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Stadt Krefeld

Stadt Krefeld
Vollzeit, Teilzeit
Krefeld
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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Rettungsdienstabrechnung

Kennziffer E - 103/26/37 I zum 01.12.2026 I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I A 8 LBesG, EG 8 TVöD I Bewerbungsfrist: 05. Juli 2026

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter(in) (m/w/d) Rettungsdienstgebührenabrechnung für die Abteilung Zentrale Aufgaben und Verwaltung im Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz.

Wenn Sie über die im Profil genannten Qualifikationen verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes NRW (VAP1.2) oder
  • ein erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. des Verwaltungslehrgangs I

Darüber hinaus wünschenswert

  • sichere Fachkenntnisse in MS-Office sowie die Fähigkeit sich schnell und sicher in spezielle Softwareanwendungen nach Anleitung einarbeiten zu können
  • Fachkompetenz in der Anwendung von Rechtsgrundlagen z.B. Rettungsgesetz (RettG NRW), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG NRW), Gemeindeordnung (GO NRW), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW), Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), Gebührensatzung für den Rettungsdienst Krefeld etc.
  • Organisationsgeschick zur zielorientierten und strukturierten Anwendung der eigenen Arbeitskraft in den Aufgabenbereichen
  • Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft gegenüber den Mitarbeitenden der Stadt Krefeld, den eingebundenen Leistungserbringern im Rettungsdienst und der Bürgerschaft/Patientenschaft mit einer dienstleistungs- und kollegial geprägten Orientierung

Ihre Aufgaben

  • Gebührenabrechnung der Leistungen aus dem Bereich Rettungsdienst:
  • Vorbereitung und Verarbeitung der Datenerfassungsunterlagen
  • Erstellung und Bearbeitung von Gebührenbescheiden
  • Sachbezogener Schriftverkehr mit
    Kostenträgern, Krankenkassen, Selbstzahlenden
    • Bearbeitung von Einsatzberichten im Rettungsdienst bei Rückläufen

Wir bieten Ihnen :


Gesundheitsmanagement / Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Personalentwicklung / Coaching / Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback /
Ideenmanagement


Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Frau Nicole Gotzen-Jansen (Tel. 02151/8213-1560) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jennifer Nolte (02151/86-1362).


Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.