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Stadt Lüdinghausen

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Vollzeit, Teilzeit
Lüdinghausen
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Die Stadt Lüdinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Instrumentallehrerin bzw. einen Instrumentallehrer (m/w/d) für das Fach Violine (Stellen-Nr. S30006052)

Umfang:

750 zu leistende bzw. 675 zu vergütende Unterrichtsminuten

Befristung:

unbefristet

Vergütung:

je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 09B TVöD-VKA (1.889,92 € - 2.656,69 €, je nach Stufenzuordnung); die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 TVöD-VKA

Beginn:

nächstmöglicher Zeitpunkt

Wir bieten:

  • ein aufgeschlossenes, engagiertes Team
  • eine Festanstellung nach TVöD-VKA
  • einen Musikschulalltag, in dem Offenheit für eigene Ideen und Konzepte herrscht und selbständiges Engagement gefragt und willkommen ist

Schwerpunktmäßige Aufgaben:

  • Einzel- und Gruppenunterricht auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen im Fach Violine vom Anfängerunterricht bis zur studienvorbereitenden Ausbildung und in der Erwachsenenbildung
  • ggf. Gruppenunterricht und Orchesterleitung im Jekitsprogramm
  • ggf. Unterricht in Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen
  • ggf. Leitung von Stimm- und Registerproben der Ensembles und Orchester des Musikschulkreises
  • Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Ensembles und Orchester des Musikschulkreises Lüdinghausen im Unterricht
  • Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Vorspiele des Musikschulkreises Lüdinghausen und evtl. Wettbewerbe

Anforderungsprofil:

Ihr fachliches Kompetenzprofil:

  • Sie haben ein Hochschulstudium im Fach Violine, vorzugsweise mit pädagogischem Schwerpunkt abgeschlossen, eine gleichwertige Ausbildung mit entsprechendem Abschluss oder einen Nachweis über ein momentan laufendes Studium, das bald abgeschlossen wird
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder über vergleichbare Sprachkenntnisse, die eine qualifizierte Unterrichtserteilung und Kommunikation im schulischen Umfeld sicherstellen
  • vorteilhaft ist die Bereitschaft und Befähigung auch Viola unterrichten zu können

Ihr persönliches Kompetenzprofil:

  • Sie sind in der Lage, einen schülerzentrierten, methodisch-kreativen und lebendigen Unterricht nach zeitgemäßen Kompetenzen zu gestalten
  • Sie begeistern sich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Sie verfolgen eine aktive, selbständige Mitarbeit bei Inhalten hinsichtlich der Musikschulentwicklung
  • Sie zeigen Bereitschaft, den Unterricht in Kooperation mit anderen Bildungsträgern zu gestalten und durchzuführen
  • Sie sind mobil und bereit, Unterricht in allen Mitgliedskommunen des Musikschulkreises zu erteilen

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ist die Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland nachzuweisen.

Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Alter, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung.

Sie haben Interesse und möchten sich Bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.

Die Bewerbungsfrist endet am 05.10.2026. Die Vorstellungsgespräche sind für die 42. KW geplant.

Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter des Musikschulkreises, Herr Matthias Lichtenfeld, gerne unter Tel.: 02591/926-450 und E-Mail: m.lichtenfeld@stadt-luedinghausen.de zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.