Die Stadt Lüdinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d) für den städtischen Baubetriebshof (Stellen-Nr. S30003947)
Vollzeit
unbefristet
Entgeltgruppe 6 TVöD
nächstmöglicher Zeitpunkt
Eine spätere Änderung oder Erweiterung der Aufgabengebiete bleibt vorbehalten.
Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Alter, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Vorstellungen zur Teilzeitbeschäftigung - vor allem auch zu der Mindest- und Maximalarbeitszeit und der Arbeitsverteilung – sind daher in der Bewerbung näher auszuführen.
Sie haben Interesse und möchten sich Bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.05.2026.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne der technische Leiter des Baubetriebshofes, Herr Daniel Löbbert (telefonisch unter 02591 / 926-640 oder via E-Mail unter d.loebbert@stadt-luedinghausen.de).
Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs 1/Zentrale Dienste, Herr Dominik Epping gerne telefonisch unter 02591 / 926-100 oder via E-Mail unter d.epping@stadt-luedinghausen.de zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.