Die Stadt Lüdinghausen sucht zum 01.01.2027
eine qualifizierte pädagogische Fachkraft für den städtischen Kindergarten Tüllinghoff (m/w/d) (Stellen-Nr. S30004058)
zwischen 25,0 und 39,0 Wochenstunden möglich
unbefristet
S08A TV-D-SuE (ab 3.509,44 € brutto bei Vollbeschäftigung) Die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 TVöD-VKA
01.01.2027
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Vorstellungen zur Mindest- und Maximalarbeitszeit und der Arbeitsverteilung sind daher in der Bewerbung näher auszuführen. Insgesamt sind bis zu 39,0 Wochenstunden zu besetzen.
Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Sie haben Interesse und möchten sich bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.
Die Bewerbungsfrist endet am 13.11.2026.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen die stellv. Leiterin des Fachbereichs 1/Zentrale Dienste, Frau Melanie Feldmann, gerne telefonisch unter 02591/926-120 oder via E-Mail unter m.feldmann@stadt-luedinghausen.de zur Verfügung.
Bei Fragen zum Kindergarten Tüllinghoff oder zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung, Frau Anja Löser, Telefon: 02591/22110, E-Mail: info@kiga-tuellinghoff.de.
Nähere Informationen zum Kindergarten finden Sie auch unter: https://kiga-tuellinghoff.de
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.