Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Sie verbindet die ländliche Beschaulichkeit des Münsterlandes mit der pulsierenden Energie des Ballungszentrums Metropole Ruhr. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.
In Lünen gibt es zehn Offene Ganztagsgrundschulen, von denen sich drei in städtischer Trägerschaft befinden. Um unsere Teams personell aufzurüsten, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Erzieher:innen für die städtischen Offenen Ganztagsschulen, die uns mit Ideen und Erfahrungen tatkräftig unterstützen.
Sie haben Spaß an der Arbeit mit Kindern, lieben Abwechslung im Arbeitsalltag und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Erzieher:in Offener Ganztag (m/w/d)
Wenn Sie Interesse an den beschriebenen Aufgaben haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 19.03.2026 direkt über unser Onlineformular. In Ihrer Bewerbung sollten Sie darauf eingehen, welche Erfahrungen und Befähigungen Sie für das beschriebene Aufgabengebiet mitbringen.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Manuela Kirchner-Flottemesch: (02306) 104 1749.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Christina Krampe: (02306) 104 1510.
Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.
Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.