Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Großen Kreisstadt Meißen die Stelle
zu besetzen. Die unbefristete Vollzeitstelle ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Rechnungsprüfung ist bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die wichtigsten Grundlagen ihrer Arbeit finden sich in der Sächsischen Gemeindeordnung (§§ 103 bis 110), der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung. Organisatorisch dem Oberbürgermeister unterstellt, ist sie zuständig für die Prüfung der gesamten Wirtschaftsführung der Stadt Meißen und ihres Eigenbetriebes, im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen von Personen, die gemäß § 103 Abs. 5 i. V. m. § 20 SächsGemO befangen sind, in diesem Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden können.
Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Freuen Sie sich auf vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie attraktive Vorteile des öffentlichen Dienstes, darunter ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Zusätzlich profitieren Sie von einer betrieblichen Altersvorsorge, vergünstigten ÖPNV-Tickets und der Möglichkeit von Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Damit Beruf- und Privatleben optimal miteinander harmonieren, ermöglichen wir Ihnen flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung sowie die Option auf mobiles Arbeiten. Im Bereich der Gesundheitsförderung unterstützen wir Sie unter anderem mit einem Zuschuss für eine Bildschirmbrille und laden Sie herzlich zu unseren regelmäßigen Gesundheitstagen ein.
Angesichts der in der Stadtverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Ihre aussagefähigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) reichen Sie bitte bevorzugt über unser elektronisches Bewerberportal ein.
Bei Fragen zum Besetzungsverfahren steht Ihnen Frau Steffi Claus unter 03521-467 471 bzw. unter gern zur Verfügung.