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Stadt Mühlhausen

Stadt Mühlhausen
Ausbildung
Mühlhausen

Tätigkeitsaufnahme

01.04.2027

Vertragsart

Vollzeit, 1,5 Jahre

Ansprechpartner

Fachdienst Personalwesen
Tel.: 03601 - 452 123

Bewerbungsfrist

30.09.2026

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.

Beamtenanwärter/in im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (m/w/d)

Die Stadtverwaltung Mühlhausen sucht engagierte und motivierte Nachwuchskräfte. Aus diesem Grund suchen wir zum 01.04.2027 eine/n Beamtenanwärter/in im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.

Was wir uns von Ihnen wünschen:

  • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis,
  • die Voraussetzung am Einstellungstag das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben,
  • mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
  • eine für den Feuerwehrdienst geeignete abgeschlossene berufliche Ausbildung,
  • Tauglichkeit nach amtsärztlichen Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr,
  • körperliche Fitness und technisches Geschick,
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (wünschenswert ist Klasse C),
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter/in bzw. Rettungsassistent/in sowie Kenntnisse aus der Arbeit der Feuerwehr sind von Vorteil, aber keine Bedingung!

Wir bieten Ihnen:

  • eine qualifizierte und umfassende 1,5-jährige Berufsausbildung,
  • der/die ausgewählte Bewerber/in wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes eingestellt

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 30. September 2026, bevorzugt online, ein.

Um ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren zu gewährleisten, werden die Grunddaten der Bewerber/innen bis zum Abschluss des Verfahrens elektronisch erfasst und gespeichert. Sollten Sie mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen. Die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Dr. Bruns
Oberbürgermeister