Die Stadt Neckargemünd (13.400 Einwohner) sucht für den Fachbereich 5 - Bauwesen & Recht zum 01. Oktober 2026
einen Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Technische Dienste.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (derzeit 39 Stunden/Woche), die unbefristet zu besetzen ist.
Ihre Aufgabenbereiche:
- Reparaturen und Instandsetzungen in und an städtischen Gebäuden
- Mitarbeit bei Auf- und Abbauarbeiten bei Festlichkeiten
- Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen und Verkehrswegen
- Fahr- und Transporttätigkeiten
- allgemeine Bauhoftätigkeiten
- Mitarbeit und Durchführung des Winterdienstes auch außerhalb der regulären Dienstzeit
Eine genaue Abgrenzung bzw. Änderung oder Anpassung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.
Ihre Qualifikation:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateuer (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung
- gültige Fahrerlaubnisklasse BE, Klasse C1/C1E wünschenswert
- selbstständiges, zuverlässiges und systematisches Arbeiten
- Kontaktfreude und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie zur Rufbereitschaft
Wir bieten Ihnen:
- sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 sowie alle üblichen Leistungen des TVöD
- individuelle Personalentwicklung
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Inanspruchnahme der Sparkassen-Kommunalrente
- die Möglichkeit zum Erwerb eines Deutschlandtickets als JobTicket
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.08.2026 an die Stadtverwaltung Neckargemünd, Personalamt, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd oder Sie nutzen die Möglichkeit der Onlinebewerbung.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Reess (06223-804 612) oder Herr Mossau (06223-804 202) gerne zur Verfügung.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet werden können.