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Stadt Osnabrück

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Teilzeit, Befristet
Osnabrück
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Integrationshelfer (m/w/d) für die Städtische Kindertagesstätte Atter

Die Stelle auf einen Blick

Stellenumfang: Der Stellenumfang umfasst in der Regel zwischen 12 und 15 Stunden (an drei Vormittagen in der Woche).

Befristung: Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2026.

Einstellungszeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach Ihrer Qualifikation von EG S2 bis zu EG S9 TVöD.

Bewerbungsfrist: 29. März 2026

Ihre Aufgaben

  • Unterstützung bei der individuellen Förderung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen
  • Begleitung des Kindes im Kita-Alltag und zu den Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Regulation von Emotionen des Kindes (z.B. Frust- und Impulskontrolle)
  • Förderung sozialer Interaktion durch situationsorientierte Unterstützung bei Gruppenaktivitäten
  • Unterstützung und Förderung der Kommunikation des Kindes
  • Zusammenarbeit mit Pädagogen und Pädagoginnen, Eltern und ggf. Therapeuten
  • Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sowie Mitwirkung bei der Planung weitere Fördermaßnahmen

Ihr Profil

Sie verfügen über eine Qualifikation im sozialpädagogischen Bereich (z.B. Sozialassistent/in, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in) oder über nachweisbare Praxiserfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Stelle eignet sich auch für Studierende der Studiengänge Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Sonderpädagogik oder vergleichbarer Fachrichtungen, die praktische Erfahrungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Inklusion sammeln möchten.

Des Weiteren erwarten wir:

  • Einen liebevollen, aber konsequenten Umgang mit den Kindern
  • Einfühlungsvermögen und interkulturelle Kompetenz
  • Motivation, Geduld und Verständnis im Umgang mit individuellen Entwicklungsbedürfnissen
  • Teamfähigkeit und eine strukturierte Arbeitsweise
  • Wünschenswert sind Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern im Alter von null bis sechs

Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.

Unser Angebot

  • Eine Kindertagesstätte mit engagierten und sympathischen Kolleginnen und Kollegen sowie glücklichen Kindern zwischen null und sechs Jahren
  • Möglichkeit der Mitwirkung an der organisatorischen, konzeptionellen und baulichen Weiterentwicklung der Einrichtung im Rahmen des Neubauvorhabens des Gebäudes
  • Qualitätsentwicklung durch pädagogische Fachberatung
  • Tarifliche Eingruppierung inklusive der zusätzlichen Vorteile des TVöD
  • Persönliche Entwicklungsmöglichkeiten durch eine anerkannte Personalentwicklung
    mit attraktiven Fort- und Weiterbildungen
  • Gesundheitsmanagement und weitere Benefits (u. a. E-Bike-Leasing, Firmenfitnessprogramm Hansefit)

Eine Übersicht zu den Benefits der Stadt Osnabrück finden Sie .

Kontakt bei Fragen

Auskünfte zum Aufgabenbereich beantwortet Ihnen gerne Frau Schnittker, Personalsachbearbeiterin Städtische Kindertagesstätten, Telefon 0541/323-2808.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Lutzer, Fachbereich Personal und Organisation, Tel.: 0541/323-3055 zur Verfügung.

Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.

...und freue mich auf Sie.

Sebastian Rohlmann