Für die Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in den städtischen Einrichtungen (insbesondere Schulen und Kindertagesstätten) sucht die Stadt Rendsburg eine
39,0 Std., Teilzeit ist grundsätzlich möglich
nein
EG 5 TVöD
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie sind keiner festen Einrichtung zugeordnet, sondern werden nach Bedarf an den einzelnen Orten eingesetzt. Im Wesentlichen gehören zu den Aufgaben:
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf aus den Berufsfeldern Metallbau, Anlagenbau, Installation, Montierer, Elektroberufe, Bauberufe und Holzverarbeitung sowie Berufserfahrung im handwerklichen Bereich.
Zudem erwarten wir:
Erforderlich ist ebenfalls die Einsatzbereitschaft im Winterdienst und außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit.
Berufserfahrungen als Hausmeister/in oder Hauswart/in sowie PC-Kenntnisse sind wünschenswert.
Der Jahresurlaub kann grundsätzlich nur in den Schulferien gewährt werden.
Für weitere Auskünfte hinsichtlich des Aufgabengebietes steht Ihnen Herr Plautz aus dem Fachdienst Finanz- und Beteiligungsverwaltung als Ansprechpartner unter der Telefonnummer 04331/206 2333 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Lardong aus dem Fachdienst Personal und Organisation unter der Telefonnummer 04331/206 2222 zur Verfügung.
Schwerbehinderte werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Der Stadt Rendsburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Führerschein, Arbeits-/Dienstzeugnisse,…) können bis zum 21.10.2026 online über unser eingereicht werden. Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung postalisch an
Stadt Rendsburg
Fachbereich Hauptverwaltung
Fachdienst Personal und Organisation
„Fachkraft Hausmeisterservice (Pool)“
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
senden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.