Gestalten Sie die Zukunft von Rendsburg mit uns! Die Stadt Rendsburg sucht eine kreative und engagierte Person als
39,0 Std./wö., Teilzeit grundsätzlich möglich
ohne
EG 5 TVöD
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Auf diesem Arbeitsplatz im Fachdienst Ordnung und Verkehr sind Sie viel draußen unterwegs und Sie können die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften aktiv mitgestalten. Auf dieser Stelle erwartet Sie hauptsächlich folgende Aufgabe:
Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist Voraussetzung für diese Stelle.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, ob Sie einen Führerschein besitzen, gerne auch bereits mit Nachweis.
Für weitere Auskünfte hinsichtlich des Aufgabengebietes, insbesondere auch zur Arbeitszeit, die im Schichtdienst abzuleisten ist, steht Ihnen der Leiter des Fachdienstes Ordnung und Verkehr, Herrn Galow, Telefon 04331/206 3611 gerne zur Verfügung.
Bei der Stelle handelt es sich um eine unbefristete Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern die vollständige Einsatz- bzw. Aufgabenabdeckung gewährleistet ist (Jobsharing/Teilung wird durch die Dienststelle geprüft und organisiert). Teilzeitkräfte nehmen gemäß Dienstplan auch am Schichtdienst sowie an Einsätzen außerhalb der normalen Arbeitszeit teil.
Schwerbehinderte werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Der Stadt Rendsburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Arbeits-/Dienstzeugnisse, Führerschein,…) können bis zum 01.02.2026 online über unser eingereicht werden. Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung postalisch an
Stadt Rendsburg
Fachbereich Hauptverwaltung
Fachdienst Personal und Organisation
„Verkehrsüberwachung“
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
senden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.