Leitung Amt Finanzverwaltung
Leitung Finanzverwaltung
Leitung für das Amt der Finanzverwaltung
Ihre Aufgaben
- Leitung, Organisation und Kontrolle des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens,
- Aufstellung von Haushalts- und Nachtragshaushaltsplänen einschließlich Erläuterungen, Begründungen und Analyse der Jahresrechnung,
- Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung,
- Schulden und Kreditmanagement, Überwachung der Bürgschaften,
- Erarbeitung von Beschlüssen, Gremienarbeit in Stadtrat und Ausschüssen,
- Statistik,
- Beteiligungsmanagement,
- Entgelt- und Gebührenkalkulation,
- Ausführung des Haushaltsplanes,
- Unterweisung der Mitarbeiter im Bereich Steuern, Anlagenbuchhaltung, Kasse und Vollstreckung.
Das bringen Sie mit
- einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (dritte Qualifikationsebene) oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt (FL II) oder einen gleichartigen,
der Aufgabenerfüllung förderlichen Fachhochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung, - fundiertes Wissen mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich kommunales Finanzwesen (Kameralistik),
- selbständiges Arbeiten mit Engagement, Eigeninitiative und hoher Leistungsbereitschaft,
- sicheres Auftreten und Teamfähigkeit,
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
Wir bieten
- eine interessante, verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem engagierten Team,
- tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (EG 11),
- Gleitzeitregelung, moderner Arbeitsplatz, Sonderleistungen nach dem TVöD.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, die den oben genannten Anforderungen entsprechen.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen an die Stadt Schleiz, Personalamt, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz. Eine Bewerbung per E-Mail ist möglich (). Eine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung gemäß Datenschutzrichtlinien. Auslagen für eventuelle Vorstellungsgespräche/Reisekosten werden nicht erstattet.