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Stadt Troisdorf

Stadt Troisdorf
Ausbildung
Troisdorf

Du willst nicht für einen arbeiten? Dann arbeite doch für alle. Es erwarten Dich, entsprechend unseres Mottos „Stadt Troisdorf – Eine Familien-Angelegenheit“, interessante, verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben in verschiedenen Ausbildungsberufen. Hierfür suchen wir Zukunftsgestalterinnen, Teamplayerinnen und Weiterdenkerinnen, die gerne mit und für die Bürgerinnen der Stadt Troisdorf arbeiten möchten.

Wir suchen für das nächste Ausbildungsjahr, mit Start zum 01.08.2027, mehrere Auszubildende als

Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt (Sekretäranwärterin/Sekretäranwärter) (m/w/d)

Deine Aufgaben

  • Umgang mit Gesetzen, Verordnungen und Satzungen
  • Beratung und Unterstützung von hilfesuchenden Bürgern*innen
  • Bearbeitung von Vorgängen/Fällen mit Hilfe verschiedenster Informations- und Kommunikationssysteme
  • allgemeine Büroarbeiten wie z.B. Ablage
  • Erstellung und Formulierung von Schriftstücken
  • Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen
  • Erfassung und Verwaltung von Daten, Dateien und Akten anlegen und pflegen

Was die Stadt Troisdorf Dir bieten kann?

  • Attraktive Anwärterbesoldung (aktuell ca. 1.499,78 € brutto/Monat) zzgl. Leistungen
  • 30 Tage Urlaub
  • Praxisnahe Ausbildung mit sehr guten Übernahmechancen
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Nach der Ausbildung Ernennung zum Beamtin/Beamter auf Probe und weitere Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
  • Jobticket, Zuschüsse für Lernmittel und technische Ausstattung
  • Zertifizierte betriebliche Gesundheitsförderung und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Offene, vielfältige und familienfreundliche Unternehmenskultur nach dem Motto „Stadt Troisdorf – Eine Familien-Angelegenheit“
  • Zugang zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten und eine inklusive Verwaltungskultur

Dein Profil

  • gute Fachoberschulreife
  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 GG oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Einhaltung der Höchstaltersgrenze von 39 Jahren zum Einstellungstermin (gemäß § 14 Abs. 3 LBG NRW, Ausnahmeregelung § 14 Abs. 5 LBG NRW)
  • die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • die persönliche, fachliche und charakterliche Eignung
  • fundierte Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau C1) sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

Was Dich erwartet?

Die Verwaltungswirtinnen sind zunächst während des sog. Vorbereitungsdienstes „Beamtinnen auf Widerruf“.
Während der 2-jährigen Ausbildung wirst Du verschiedene Ämter durchlaufen (wie z.B. Jugendamt, Ordnungsamt und Personalamt). Im Laufe der Ausbildung wird Dir zudem der Umgang mit Gesetzen, Verordnungen, Satzungen etc. vermittelt, um die Bürger*innen rechtssicher und kompetent beraten zu können.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet 2x wöchentlich am Rheinischen Studieninstitut in Köln statt.

Der Vorbereitungsdienst wird mit der bestandenen Laufbahnprüfung abgeschlossen. Bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt anschließend die Ernennung zumzur „Beamtin auf Probe“.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen zu unserem Ausbildungsangebot erhältst Du unter . Für zusätzliche Auskünfte steht Dir gerne die Ausbildungsleitung, Soremba, unter der Rufnummer oder per E-Mail zur Verfügung.

Eine weitere Einstellungsvoraussetzung bildet die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren. Hierzu gehören im ersten Schritt aussagekräftige und vollständige Bewerbungsunterlagen. Bei Erfüllen der formalen Einstellungsvoraussetzungen laden wir Dich im nächsten Schritt zum weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens ein.

Bist Du interessiert?

Dann freuen wir uns auf Deine vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerberportal auf bis zum 15.11.2026. Über den Button "E-Mail-Bewerbung" oder "Online-Bewerbung" gelangst Du in das Bewerberportal. Bitte sende uns Deine Unterlagen nicht per Post oder E-Mail. Auf diesem Weg eingereichte Unterlagen können wir nicht berücksichtigen.