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Stadt Viernheim

Stadt Viernheim
Vollzeit
Viernheim
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Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristeteStelle als

Stadtpolizist*in (w/m/d)

zu besetzen.

Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.

Wir bieten:

  • eine anspruchsvolleunbefristeteTätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis(39 Stunden/Woche), die bis zu EG 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.658,61 € und 4.097,67 €.
  • die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
  • Schichtzulage (monatlich: 100,00 € brutto) sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
  • 30 Tage Urlaub/Jahr (ab 2027: 31 Tage) bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
  • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote sowie ein Employee Assistance Program (EAP)
  • eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A659, A5)
  • ein vergünstigtes Deutschlandticket
  • ein Fahrrad-Leasing-Angebot
  • eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
  • regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik

Ihre Aufgaben (u.a.):

  • uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, auch an Sonn- und Feiertagen
  • Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
  • Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
  • Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
  • Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
  • Maßnahmen zum Schutz der Jugend
  • sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z. B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
  • Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
  • Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
  • Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen

Wir erwarten:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Vorzugsweise den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen. Alternativ die Bereitschaft diesen nachzuholen.
    Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt
    innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EG 8 TVöD/VKA. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.486,40 € und 3.843,36 €.
    Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine Höhergruppierung in die EG 9a TVöD/VKAist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
  • erfolgreiches Absolvieren unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
  • persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
  • eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis; Fahrerlaubnis der Klasse BE ist von Vorteil
  • Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
  • gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u. a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
  • Bereitschaft und körperliche Eignung für Außen- und Schichtdienste
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
  • interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Christoph Winkler, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274).

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.

Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 15.08.2026 statt. Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden. Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Bewerbungen ohne den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com.

Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum02.08.2026 über unser Bewerbungsportal****https://jobs.viernheim.de/gsa41

Viernheim, 02.07.2026Der Magistrat der Stadt Viernheim
gez. B a a ß

Bürgermeister