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Stadt Wesseling

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Ausbildung
Wesseling
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Bei der mittelgroßen kreisangehörigen Stadt Wesseling werden im Amt 37 – Feuerwehr und Rettungswesen zum 01.10.2027 zwei Ausbildungsplätze für die

Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (w/m/d)

angeboten.

Das Amt 37 – Feuerwehr und Rettungswesen der Stadt Wesseling ist dem Dezernat I zugeordnet und befindet sich derzeit in einem fortlaufenden Umstrukturierungsprozess.

Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter ist organisatorisch der Abteilung Rettungsdienst des Amtes 37 – Feuerwehr und Rettungswesen zugeordnet.

Die Ausbildung

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in der präklinischen Notfallversorgung. Sie beurteilen eigenständig die Situation am Einsatzort, erfassen den Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten, treffen medizinische Entscheidungen im Rahmen ihrer Kompetenzen und führen erforderliche Maßnahmen zur Versorgung und Stabilisierung durch. Darüber hinaus begleiten und überwachen sie Patientinnen und Patienten während des Transports und stellen die Einsatzbereitschaft der Rettungsmittel sicher.

Die Ausbildung richtet sich nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und umfasst theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte an der Schule für Notfallmedizin und Rettungswesen (SNR) in Bergheim, in geeigneten Krankenhäusern sowie an der Lehrrettungswache der Stadt Wesseling.

Die Ausbildung beginnt am 01.10.2027, dauert drei Jahre und schließt mit der staatlichen Prüfung zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter ab.

Bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung besteht perspektivisch die Möglichkeit, an einer Laufbahnausbildung zur Brandmeisterin beziehungsweise zum Brandmeister nach VAP 1.2-Feu NRW (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) teilzunehmen. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeisteranwärterin beziehungsweise Brandmeisteranwärter besteht nicht.

Das bieten wir:

  • Eine qualifizierte dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter.
  • Eine praxisorientierte Ausbildung mit abwechslungsreichen Ausbildungsabschnitten im Rettungsdienst und in geeigneten Krankenhäusern.
  • Fachliche Begleitung und Unterstützung durch erfahrene Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter.
  • Einen modernen Fahrzeugpark, hochwertige medizinische Geräte sowie eine umfassende Ausstattung an Lehr- und Ausbildungsmitteln.
  • Möglichkeiten des digitalen Lernens.
  • Führerschein der Klasse C1.
  • 30 Tage Erholungsurlaub.
  • Jahressonderzahlung.
  • Vermögenswirksame Leistung.
  • Eine Abschlussprämie beim Bestehen der Abschlussprüfung im ersten Versuch in Höhe von 400 €.

Ausbildungsvergütung

    1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 Euro monatlich
    1. Ausbildungsjahr: 1.252,07 Euro monatlich
    1. Ausbildungsjahr: 1.353,38 Euro monatlich

Voraussetzungen:

  • Mindestalter zum Einstellungstermin 18 Jahre.
  • Mindestens Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung mit erfolgreicher Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
  • Gesundheitliche Eignung und uneingeschränkte körperliche Tauglichkeit für den feuerwehrtechnischen Dienst.
  • Eine gute deutsche Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau B2).
  • Führerschein der Klasse B.
  • Sportlichkeit und Fitness, gute Schwimmfähigkeiten.
  • Interesse an medizinischen Sachverhalten der Notfallmedizin.
  • Entscheidungs- und Konfliktlösungskompetenz, Sozialkompetenz.
  • Emotionale Stabilität sowie physische und psychische Belastbarkeit im Einsatzalltag.
  • Teamfähigkeit, Motivation und Leistungsbereitschaft.
  • Toleranz und Kritikfähigkeit. Der Besitz des Deutschen Sportabzeichens ist wünschenswert.

Die Stadt Wesseling und ihre Feuerwehr

Die Stadt Wesseling ist die südlichste Kommune des Rhein-Erft-Kreises mit ca. 38.000 Einwohnern auf einer Fläche von ca. 23,4 km². Sie liegt am linken Rheinufer zwischen den Städten Köln und Bonn mit den direkten Nachbarkommunen Brühl, Bornheim und Köln. Die Struktur des Stadtgebietes setzt sich aus dörflichen und städtischen Strukturen, aber auch industriellen Strukturen, insbesondere der chemischen Industrie, zusammen.

Die Feuerwehr der Stadt Wesseling ist eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, in der ca. 80 hauptamtliche Mitarbeitende in drei Wachabteilungen auf einer Feuer- und Rettungswache sowie ca. 140 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in drei ehrenamtlichen Löschzügen Dienst leisten.

Das primäre Aufgabengebiet umfasst die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes, die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen einer Brandschutzdienststelle sowie die Wahrnehmung der Aufgaben im Rettungsdienst nach dem Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises. Hierzu werden derzeit zwei Rettungstransportwagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug im 24-Stunden-Dienst sowie ein Krankentransportwagen im 10-Stunden-Dienst von Montag bis Freitag vorgehalten.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Stadt Wesseling ist bestrebt, den Frauenanteil nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) zu erhöhen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Nach einer Vorauswahl anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem Eignungstest eingeladen. Bei erfolgreicher Teilnahme folgen ein Sporttest sowie gegebenenfalls ein persönliches Auswahlgespräch.

Sie erfüllen das Anforderungsprofil und haben Interesse an einer Ausbildung zur Notfallsanitäterin beziehungsweise zum Notfallsanitäter?

Dann bewerben Sie sich online bis zum 30. November 2026.

Wir bitten von einer Bewerbung in Papierform oder per E-Mail abzusehen.

Weitere fachbezogene Auskünfte erhalten Sie vom Abteilungsleiter Rettungsdienst, Herrn Steffen Trappmann, unter der Telefonnummer 02236 – 944020 oder per E-Mail an strappmann@wesseling.de.

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.