Vollzeit
befristet*
E9b*
sofort
Greiz ist eine Stadt im Südosten Thüringens. Als Kreisstadt trägt sie aufgrund ihrer besonderen Lage und ihrer zahlreichen historischen Bauten auch den Namen "Perle des Vogtlandes". Die Stadtverwaltung der Stadt Greiz hat ca. 280 Beschäftigte und Beamte, die neben den Verwaltungsbereichen u. a. in 11 kommunalen Kindertagesstätten, den beiden Museen der Schloss- und Residenzstadt Greiz, der Stadt- und Kreisbibliothek Greiz, der Vogtlandhalle und dem städtischen Bauhof eingesetzt sind.
Der/Die Stelleninhaber/in berät Eigentümer/Bauherren/Investoren oder von diesen beauftragte Architektur-/Ingenieurbüros bei der Planung von Bauvorhaben und bei der Vorbereitung von Antragsunterlagen nach BauGB/ThürBO. Neben der Vorklärung vielfältiger bauplanungsrechtlicher, sowie sanierungs- und erhaltungsrechtlicher Fragen werden im Verlauf der Beratungstätigkeit auch die in kommunalen Planungsdokumenten fixierten Rahmenbedingungen und Ziele der Stadtentwicklung vermittelt.
Den Aufgabenschwerpunkt bildet die selbstständigen Prüfung der Zulässigkeit bzw. der Bescheidung von Vorhaben nach dem BauGB, insbesondere auf Grundlage der §§29 bis 36a sowie §144, §172 und § 246e BauGB. Der Verlauf der Antragsbearbeitung ist in Datenbanken zu führen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/ Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Die zu besetzende Stelle ist für alle Geschlechter geeignet. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) und Ihnen Gleichgestellte, werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Ein vollständiger Nachweis ist beizufügen. Aus Kostengründen wird bei schriftlichen Bewerbungen darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopien einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadt Greiz und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet bzw. können im Personalamt abgeholt werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines entsprechend adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
*Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Stellenneubewertung, nach der Entgeltgruppe E 9b der Anlage A des TVöD.
Für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter/innen (m/w/d) wird die Stelle ohne Befristung angeboten. Ansonsten ist die Stelle zunächst für zwei Jahre befristet.