Gemeinsam die Zukunft für eine lebenswerte Gesellschaft gestalten – so die Vision der TH Wildau! Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften wollen wir verantwortungsvoll und praxisorientiert gesellschaftliche Transformationen begleiten. Wir bringen Technologie und Management zusammen und schaffen damit interdisziplinäre Räume für innovative Lernumgebungen sowie forschende und lehrende Kreativität. In der Metropolregion Berlin/Brandenburg ist unser Campus bekannt als ein Ort der Begegnung, des lebenslangen Lernens und gemeinsamen Arbeitens unterschiedlicher (Fach-)Kulturen. Eine hochmoderne Ausstattung und Industriearchitektur aus dem 19. Jahrhundert symbolisieren im Äußeren das, was uns auch fachlich und menschlich wichtig ist: wir verbinden!
Der Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht sucht für den Studiengang Master of Public Administration im Wintersemester 2026/27 (Semesterzeitraum vom 1. September 2026 bis 28. Februar 2027) eine*n
im Umfang von 5 Semesterwochenstunden an 1 Tag Blockwoche, 1 Samstag und ½ Freitag.
Das Aufgabengebiet umfasst:
die Durchführung von Lehr-/Lernveranstaltungen im Bereich Künstliche Intelligenz. Gegenstand der Lehre sind aktuelle KI-Methoden, -Werkzeuge und -Frameworks, sowie deren praxisorientierte Anwendung in wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Anwendungsdomänen, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung. Die ethische Betrachtung des KI-Einsatzes ist dabei ebenfalls einzubeziehen.
Für die Wahrnehmung des Lehrauftrags sind entsprechende fachliche Kenntnisse in den genannten Themenbereichen sowie Erfahrung in der anwendungsorientierten Nutzung von KI in wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Kontexten erforderlich.
Zum Aufgabengebiet gehört außerdem die Planung, Durchführung und Bewertung einer Prüfungsleistung sowie ggf. einer Wiederholungsprüfung. Wünschenswert sind Kenntnisse in folgenden Lehrbereichen:
Ihr Profil
Wir bieten Ihnen:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 30.06.2026 ausschließlich per E-Mail in einem PDF-Dokument an .
Die Vergütung für einen Lehrauftrag erfolgt gemäß der Vergütungsordnung der Technischen Hochschule Wildau zur Regelung von Honorarsätzen und sonstigen Vergütungen.
Der Lehrauftrag begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art zur Hochschule; er begründet kein Dienstverhältnis.
Nähere Informationen zur TH Wildau finden Sie auf folgenden Seiten: .
Hinweis: Bewerbungskosten (inkl. Fahrt- und Reisekosten) können nicht übernommen werden.
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