Einrichtung: University of Hamburg Business School, Lehrstuhl Health Care Management
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, befristet für die Dauer von 3 Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
Bewerbungsschluss: 20.01.2026
Arbeitsumfang: teilzeitgeeignete Vollzeitstelle
Die Aufgaben umfassen wissenschaftliche Dienstleistungen im o. g. Projekt. Außerhalb der Dienstaufgaben besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung. Es besteht die Möglichkeit, außerhalb der Dienstaufgaben eine Promotion zu verfolgen.
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
Zwingend erforderlich:
Wir erwarten:
Wünschenswert:
Sichere Vergütung nach Tarif
Weiterbildungsmöglichkeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Attraktive Lage
Flexible Arbeitszeiten
Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Gesundheitsmanagement, EGYM Wellpass
Bildungsurlaub
30 Tage Urlaub/Jahr
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Die Universität Hamburg engagiert sich für Chancengerechtigkeit. Vielfalt bereichert unser universitäres Leben in Studium, Forschung, Lehre, Bildung und am Arbeitsplatz. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung sowie Behinderung oder Erkrankung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Prof. Dr. Tom Stargardt
Carolin Brinkmann
Esplanade 36
20354 Hamburg
399
20.01.2026
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