Ausschreibungs-ID:
fb20-0140-wmz-2026
Eintrittstermin: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 30.08.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung:
3 Jahre
Umfang: Teilzeit (65 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, AG Visekruna, ist zum 01.10.2026 befristet auf drei Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine drittmittelfinanzierte
in Teilzeit (65 % der regelmäßigen Arbeitszeit) zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Das Thema der geplanten Dissertation ist die Untersuchung der epigenetischen Regulation von T-Zellen in der Tumormikroumgebung durch eine nierdrigmolekulare Substanz. Es soll eine Substanz-vermittelte Umprogrammierung von T-Zellen in der immunsuppressiven Tumorumgebung des Pankreaskarzinoms analysiert werden.
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (z. B. ein Promotionsprojekt auf dem Gebiet der Tumorimmunologie) wird erwartet.
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen unter anderem durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.
Kontakt für weitere Informationen Prof. Alexander Visekruna
+49 6421-28 64172
alexander.visekruna@staff.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.08.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.