Ausschreibungs-ID:
fb20-0146-wmz-2026
Eintrittstermin: nächstmöglich
Bewerbungsfrist: 20.09.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung:
3 Jahre
Umfang: Teilzeit (65 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Institut für Virologie, Arbeitsgruppe Dr. Alexandra Kupke, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf drei Jahre, soweit keine Qualifizierungszeiten anzurechnen sind, eine drittmittelfinanzierte
in Teilzeit (65 % der regelmäßigen Arbeitszeit) zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Im Rahmen des Projekts sollen die zellulären und gewebespezifischen Mechanismen untersucht werden, die den Neurotropismus und die Pathogenese von Henipaviren im zentralen Nervensystem bestimmen. Hierzu werden hochpathogene Nipah Viren mit eng verwandten, apathogenen Viren vergleichend untersucht - mit besonderem Fokus auf den potentiellen viralen Eintrittspforten sowie der lokalen angeborene Immunantwort. Hierfür solle in vitro- und ex vivo-Modelle, darunter Zellkultur- und Barriere-Modelle sowie organotypische Gehirnschnitte, etabliert und eingesetzt werden.
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach §2 Abs. 1 WissZeitVG.
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (Promotionsprojekt auf dem Gebiet der Virologie) wird erwartet.
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.
Kontakt für weitere Informationen Dr. Alexandra Kupke
+49 6421-28 65182
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 20.09.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.