42.500 Studierende, 7.750 Beschäftigte in Lehre, Forschung und Verwaltung, die gemeinsam Zukunftsperspektiven gestalten – das ist die Universität Münster. Eingebettet in die Atmosphäre der Stadt Münster mit ihrer hohen Lebensqualität zieht sie mit ihrem vielfältigen Forschungsprofil und attraktiven Lehrangeboten Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an.
Im Institut für Informatik der Universität Münster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Akademische Rätin / Akademischer Rat (Bes.Gr. A 13 LBesO)
zu besetzen. Angeboten wird eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Lehrverpflichtung beträgt 9 Semesterwochenstunden.
Ihre Aufgaben:
- Beratung von Studierenden insbesondere des Masterstudiengangs Data Science des Fachbereichs
- Übernahme von Aufgaben in der Studienkoordination zum Masterstudiengang Data Science. Hierzu gehören insbesondere:
o Kommunikation und Abstimmung mit den am Masterstudiengang Data Science beteiligten Fachbereichen
o Qualitätskontrolle des Vorlesungsverzeichnisses; dazu gehört insbesondere die Abstimmung mit allen an der Lehre- planung beteiligten Personen
o Mitarbeit bei Reakkreditierungen und Änderungsordnungen
o Überschneidungsfreiheitskoordination von Lehrveranstaltungen
o Mitarbeit an der regelmäßigen Weiterentwicklung und systematischen Qualitätssicherung des Studiengangs
- Eigenständige Übernahme fachwissenschaftlicher Lehraufgaben des Instituts für Informatik, insbesondere einführende Pflichtveranstaltungen in die Informatik für den interdisziplinären Masterstudiengang Data Science
- Beitrag zu weiteren Lehraufgaben des Instituts für Informatik, insbesondere im Masterstudiengang Data Science
Unsere Erwartungen:
- Ein Master of Science in Informatik (oder ein vergleichbarer Abschluss) und eine abgeschlossene Promotion in Informatik ist Einstellungsvoraussetzung.
- Verhandlungssicheres Deutsch sowie fließendes Englisch in Wort und Schrift sind erforderlich.
- Eine sehr gute Kommunikationskompetenz und stark ausgeprägtes Organisationsvermögen sind unabdingbar.
- Eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten wird vorausgesetzt.
- Präzision im Umgang mit juristischen Texten, insbesondere mit Prüfungsordnungen, ist erforderlich.
- Bereitschaft, sich in für die Koordinationstätigkeit relevante IT-Systeme einzuarbeiten, wird erwartet.
- Erfahrungen in der Studienberatung oder Studienkoordination sind von Vorteil.
- Erfahrungen in der Lehre sind von Vorteil.
- Freude am Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen, insbesondere mit Studierenden, ist wünschenswert.
Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis wird gem. § 41 LVO eine weitere hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren und 6 Monaten nach dem Studium oder von einem Jahr nach der Promotion vorausgesetzt. Sollte diese Voraussetzung noch nicht erfüllt sein, kann zunächst eine Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis (EG 13 TV-L) mit der Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Sollten die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung nicht vorliegen, kann eine dauerhafte Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.
Die Universität Münster setzt sich für ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung, und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 18.02.2026 über unser online-Bewerbungsportal.