ID: 26.044
Biologie und Vorklinische Medizin
Lehrstuhl für Molekulare und Zelluläre Anatomie
An der Universität Regensburg ist ein Sonderforschungsbereich zum Thema Niere (Transregio-SFB 374) angesiedelt, an dem der Lehrstuhl für Molekulare und Zelluläre Anatomie mit eigenen Projekten beteiligt ist. Eines der wissenschaftlichen Interessen des Lehrstuhls besteht im Nagel-Patella-Syndrom, einer autosomal-dominant vererbten genetischen Erkrankung. Dieses Syndrom wird durch Mutationen im Transkriptionsfaktor LMX1B hervorgerufen. Die Prognose der Patienten wird durch die Schädigung der Podozyten bestimmt, eines für die Filtereigenschaften der Niere essenziellen Zelltyps. Bei dem zu bearbeitenden Projekt handelt es sich um die funktionelle Charakterisierung individueller Domänen von LMX1B, um die Regulation der Zielgene von LMX1B und um die Steuerung der Differenzierung von Podozyten durch LMX1B. Angewendet werden ein breites Spektrum an ultrastrukturellen, biochemischen, molekular- und zellbiologischen Arbeitstechniken sowie Tiermodellen.
EckpunkteBeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang:
Teilzeit jeweils 26 h / Woche
Vergütung:
TV-L E13
Befristung:
drei Jahre*
Die Universität Regensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Universität Regensburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein (nähere Informationen unter ).
Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt eingestellt. Bitte weisen Sie auf eine vorliegende Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten, die bei einem etwaigen Vorstellungsgespräch für Sie anfallen sollten, nicht übernehmen können.
Für Auskünfte steht Ihnen Herr Prof. Dr. Ralph Witzgall (E-Mail: /Telefon: 0941-943 2820 ) zur Verfügung. Bewerbungen sind mit üblichen Unterlagen bis spätestens 15.03.2026 ausschließlich über den unten stehenden Bewerbungsbutton möglich.
*Hinweis zur Befristung:
Die befristete Beschäftigung erfolgt zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (Promotion) mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren. (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG).