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Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
Teilzeit
Edenkoben
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Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben sucht für die Grundschule Roschbach eine

Betreuungskraft (m/w/d)

Umfang

5,75 Stunden/Woche

Befristung

ja für das Schuljahr 2026/2027, Option auf Entfristung

Vergütung

EG 2

Beginn

10.08.2026

Aufgabenbereich:

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Betreuung/Beschäftigung der Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse nach Unterrichtsende. Die Arbeitszeit ist Montag und Donnerstag von 14:15 - 16:00 Uhr und Freitag von 11:45 - 15:00 Uhr.

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • eine pädagogische Ausbildung oder Kenntnisse sowie Erfahrungen und Freude an der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter,
  • ein freundliches, wertschätzendes und verantwortungsbewusstes Auftreten,
  • Einfühlungsvermögen, Geduld sowie einen respektvollen Umgang mit Kindern,
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität,
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise,
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit,
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und dem Betreuungsteam,
  • Kreativität und Engagement bei der Gestaltung von Spiel-, Lern- und Freizeitangeboten,
  • eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (kann auch nachgeholt werden),
  • Besitz eines Führerschein der Klasse B.

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Umkreis von Kindern und deren Eltern,
  • eine Tätigkeit in einem engagierten und kollegialen Team,
  • eine sorgfältige Einarbeitung sowie Unterstützung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen,
  • Geregelte Arbeitszeiten, die sich an den Betreuungszeiten der Grundschule orientieren,
  • leistungsgerechte Vergütung nach der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit allen üblichen Sozialleistungen.

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Ihre Ansprechpartner

Stefanie Schott, Personalbüro

Hinweise

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.