Umfang:
39 h / Woche
Befristung:
unbefristet
Vergütung:
TV-V
Beginn:
ab sofort
Bewerbungsfrist:
20.10.2026
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihres möglichen Eintritt-Termins.
Weitere Informationen:
Herrn Jens Burch
Werkleiter
06541 708-167
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage .
Die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach sind ein Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist er für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zuständig. Fernerhin obliegt den Verbandsgemeindewerken die Betriebsführung der Moseltherme in Traben-Trarbach und des Freibades in Kröv.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n
Mitarbeiter/in für die Abwasseranlagen (m/w/d)
der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Betreuung, Pflege, Wartung und Reparaturen betrieblicher Einrichtungen
- Einweisung und Überwachung von Fremdfirmen
- Teilnahme an der Rufbereitschaft
Wir erwarten von Ihnen:
- Abgeschlossene Ausbildung zum Landmaschinentechniker, Anlagenmechaniker, Metallbauer, KFZ-Mechatroniker oder eine vergleichbare, handwerkliche / technische Ausbildung bzw. vergleichbare Kenntnisse
- Im Idealfall verfügen Sie über Berufserfahrung in der Betriebstechnik, bei abwassertechnischen Anlagen und/oder betriebstechnischen Anlagen und Maschinen
- Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Flexibilität und Belastbarkeit
- Teamfähigkeit und freundlicher Umgang mit Kunden
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Mindestens Führerschein Klasse B
Was wir Ihnen bieten:
- ein interessantes, anspruchsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem engagierten Team und einen sicheren Arbeitsplatz
- Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation nach dem Tarifvertrag TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) incl. betrieblicher Altersversorgung
- Jobrad
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.