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Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Teilzeit
Traben-Trarbach
Jetzt bewerben

Umfang:

bis zu 30,5 h / Woche

Befristung:

befristet als Elternzeitvertretung

Vergütung:

nach TVöD

Beginn:

ab sofort

Bewerbungsfrist:

19.04.2026

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben und darüber hinaus mit dem Kita-Team und den Eltern konstruktiv zusammen arbeiten wollen und zusätzlich auch noch zeitlich flexibel sind, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Informationen:

Leitung der Kita, Frau Simone Klasen
06532/2060

Personalabteilung der VG Traben-Trarbach, Frau Saskia Kaufmann,
06541/708245

Weitere Infos finden Sie unter .

Die Ortsgemeinde Bengel sucht für ihre Kindertagesstätte "Bengelchen" eine

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)

Eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird in Aussicht gestellt.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

Unsere Eckdaten:

• 55 fröhliche Kinder, die darauf warten, von Deiner Kreativität und Fürsorge inspiriert zu werden

• ein buntes und lebendiges Team, das offen für neue Ideen ist und dich unterstützen und inspirieren kann

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als anerkannte/r Erzieher/in
  • eine Leidenschaft für pädagogische Arbeit und Förderung der kindlichen Entwicklung
  • ein Herz, das für Kinder schlägt und mit jedem Lachen höher springt
  • Offenheit für neue Ideen und die Bereitschaft, mit uns gemeinsam zu wachsen

Was wir Ihnen bieten:

  • die Möglichkeit, Deine pädagogischen Ideen umzusetzen und die Welt der Kinder mitzugestalten
  • einen Ort, an dem Lachen, Spielen und Lernen ,,Hand in Hand" gehen
  • motivierte MitarbeiterInnen und interessierte Eltern
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen, betriebliche Altersvorsorge, Jobrad

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.