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Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen

Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Vollzeit
Ulmen

Vollzeit

Umfang:

unbefristet

Befristung:

TV-V EG 8

Vergütung:

ab sofort

Beginn:

12.04.2026

Bewerbungsfrist:

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Dann starten Sie jetzt in Ihre berufliche
Zukunft bei der Verbandsgemeinde Ulmen. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung.

**WeitereInformationen:**Laura Junglas
Personalbüro
02676 409-209

Auf unserer Homepage finden Sie
Wissenswertes, Informatives und Aktuelles aus der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren 15 Ortsgemeinden sowie der Stadt Ulmen.

Die Verbandsgemeinde Ulmen sucht für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke im Bereich Betriebsdienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen (w/m/d)

Elektromeister / Staatlich geprüfter Techniker

Die Verbandsgemeindewerke Ulmen führen im Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen für 15 Ortsgemeinden und die Stadt Ulmen die Abwasserbeseitigung durch. Dienstort ist das Versorgungsgebiet der Verbandsgemeindewerke Ulmen.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen, normgerechten und sicheren Betriebs aller elektrischen Anlagen für die Betriebszweige, Abwasser und Energie
  • Kleinere Planungen, Koordination, Kontrolle und Dokumentation von Wartungs-, Prüf- und Instandsetzungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen
  • Wahrnehmung von Teilaufgaben der Arbeitssicherheit für den Bereich der Elektrotechnik
  • Analyse und Behebung von Störungen an Energieverteilungs- und Automatisierungssystemen
  • Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten
  • Mitarbeit bei Projekten zur Modernisierung und Optimierung der abwasser- und elektrotechnischen Infrastruktur
  • Ansprechpartner für externe Dienstleister, Planer und Behörden in elektrotechnischen Belangen
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft im Rahmen des Bereitschaftsdienstes
  • Ausbau des Betriebszweigs Energie

Wir erwarten von Ihnen:

  • Meister bzw. Staatlich geprüfte Techniker im Bereich der Elektrotechnik oder ein vergleichbarer Abschluss.
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Elektro-Instandhaltung und Planung, vorzugsweise im Bereich der Abwasserwirtschaft.
  • Fundierte Kenntnisse im Bereich einschlägiger Normen, Vorschriften und Regelwerke (z.B. VDE, DGUV, TAB, ATEX), Projektbearbeitung, Energieverteilung, MSR-Technik sowie SPS.
  • Die Bereitschaft zur Qualifizierung „Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb“ bei der DWA zu absolvieren.
  • Erfahrung im Bereich von regenerativen Energiesystemen wie Photovoltaikanlagen und Speichertechnik.
  • Sicherer Umgang mit EDV‑Standard- und Anwendungssoftware wie z.B. MS-Office-Produkten, E-plan und Ausschreibungsprogramme.
  • Führerschein der Klasse B und eigenständiges führen von Dienstkraftfahrzeugen.
  • Bereitschaft den Führerschein der Klasse BE zu absolvieren.
  • Sicheres Auftreten, Organisationsgeschick, Eigeninitiative und Interesse an innovativen sowie technischen Lösungen.
  • Selbstständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise mit einem hohen Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit.
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache (mind. B2-Niveau).
  • Ihr Wohnsitz ist idealerweise maximal 30 Min. vom Versorgungsgebiet entfernt.

Was wir Ihnen bieten:

  • Einen attraktiven, verantwortungsvollen und vielseitigen Arbeitsplatz verbunden mit der Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
  • Vollzeit (39 Stunden/Woche) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
  • Entgelt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) EG 8
  • attraktive Rahmenbedingungen einschließlich Jahressonderzahlungen und betrieblich finanzierter Altersversorgung sowie Vermögenswirksame Leistungen
  • aktives betriebliches Gesundheitsmanagement und regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Abwechslungsreiche Aufgabenbereiche
  • Kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem professionellen Team

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.