Expert Recruiting
Stellenangebote Berufsfelder Arbeitgeber Standorte für Arbeitgeber Impressum
Impressum
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen

Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Vollzeit, Teilzeit
Ulmen

Teilzeit

Umfang:

unbefristet

Befristung:

TVöD SuE

Vergütung:

ab sofort

Beginn:

20.09.2026

Bewerbungsfrist:

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann starten Sie jetzt in Ihre berufliche
Zukunft bei der Verbandsgemeinde Ulmen. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung.

**WeitereInformationen:**Laura Junglas
Personalbüro
02676 409-209

Auf unserer Homepage finden Sie
Wissenswertes, Informatives und Aktuelles aus der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren 15 Ortsgemeinden sowie der Stadt Ulmen.

Wir brauchen Verstärkung und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n (w/m/d)

Erzieher/in

für unsere kommunale Kindertagesstätte in Alflen.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

  • Durchführung der Erziehungs- und Bildungsarbeit auf Grundlage der bestehenden Konzeption sowie die Wahrung der Vorgaben des Trägers

Wir erwarten von Ihnen:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder vergleichbare Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in, etc.)
  • ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • engagiert, motiviert und teamfähig

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Teilzeit (33,78 Stunden/Woche) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
  • Entgelt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD Sozial- und Erziehungsdienst)
  • attraktive Rahmenbedingungen und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • aktives betriebliches Gesundheitsmanagement, wie z.B. Vergünstigungen in lokalen Fitnessstudios und der Vulkaneifel Therme sowie Corporate Benefits für Mitarbeitende der Verbandsgemeinde Ulmen
  • betriebliche Altersvorsorge

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.