Der Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V. engagiert sich im Bereich der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Hieraus entwickelten sich unterschiedliche Angebote, in denen wir Menschen mit einer Beeinträchtigung unterstützen und begleiten, um ihnen eine selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens zu ermöglichen. Mit mehr als 50 Mitarbeiter*innen an den Standorten Alzey, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mainz und Worms bieten wir ein modernes Dienstleistungsangebot, welches die Bereiche der Psychosozialen Assistenz, der Soziotherapie sowie den Integrationsfachdienst Rheinhessen-Nahe umfasst und als teilstationäres Angebot, die Tagesstätte Oase in Alzey unterhält.
Für unseren Verein suchen wir junge Menschen mit Interesse an Sozialer Arbeit für ein
Das duale Bachelorstudium Soziale Arbeit ermöglicht Ihnen, Studium und Arbeitsleben miteinander zu verbinden.
Dauer des Studiums: 3,5 Jahre
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.), inkl. Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin
Studienstart: Wintersemester
Soziale Arbeit mit Erwachsenen in einer Sozialpsychiatrischen Einrichtung.
Mit Unterstützung unserer Fachkräfte lernen die Studierenden die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten kennen und können so nach einer intensiven Einarbeitung verschiedene Aufgaben übernehmen. Ziel ist es, dass die Studierenden einen umfassenden Einblick in den Arbeitsbereich erhalten. Folgende Zweckbetriebe stehen beim Verein für Integration und Teilhabe am Leben zur Auswahl:
Voraussetzungen:
Gerne können Sie vorab bei der Katholischen Hochschule über folgende Links mehr Infoangebote einholen:
Einladung zum Abend der Offenen Tür:
Digitale Infotalks:
Soziale Arbeit dual an der KH studieren:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal!
Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V.
Kästrich 6
55232 Alzey
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Lena Fleck unter:
+4915170173177. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt.