Die Stadt Zülpich hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle, in Vollzeit (39 Std./Woche), als
zu besetzen. Grundsätzlich können die Aufgaben auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Teilen Sie uns hierzu gerne Ihre Vorstellungen mit.
Wir bieten ein kreatives und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in der Römerstadt Zülpich. Die Stadt Zülpich zählt rund 21.500 Einwohner. Am Rande der Eifel und inmitten des Städtedreiecks Köln-Bonn-Aachen ist ihre Lage verkehrsgünstig und landschaftlich reizvoll zugleich. Zülpich ist eine Kleinstadt, die die Idylle von gestern mit den Vorzügen des modernen Lebens verbindet.
Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Energiemanagement, Energietechnik, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Umweltmanagement oder ein vergleichbaren abgeschlossenen Studiengang mit Schwerpunkt Energie bzw. einer Zusatzqualifikation als Energieberater/Energieberaterin
Das ist uns noch wichtig:
Wesentliche Informationen
Kennziffer S26-2025
Arbeitszeit: Vollzeit
Vergütung: bis EG 11 TVöD
Besetzungsstart: ab dem nächst möglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: bis zum 02.11.2025
Die Einstellung erfolgt in Vollzeit.
Die Stelle ist, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen, bewertet bis Entgeltgruppe 11 TVöD. Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich gerne an Herrn Hartmann unter der Telefonnummer 02252/52264.
Nähere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erteilt Ihnen gerne Frau Schiffmann-Schwigon unter der Telefonnummer 02252/52217.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen wird bis zum
02.11.2025
unter der Angabe der Kennziffer S26-2025 erbeten an:
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Personalabteilung
Markt 21
53909 Zülpich
oder gerne auch per E-Mail an: bewerbung@stadt-zuelpich.de.
Wir bitten Sie, sich bevorzugt per Mail oder direkt online, über die Website der Stadt Zülpich, , zu bewerben.
Bewerbungen per E-Mail werden ausschließlich in einer pdf-Datei erbeten.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach dessen Abschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Die einschlägigen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, des Sozialgesetzbuch IX sowie weitere einschlägige Vorschriften finden bei der Auswahlentscheidung Anwendung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!